Ernstliche Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht von Fahrschulunterricht zum Erwerb eines PKW-Führerscheins
Leitsatz
1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob der von einer GmbH mit einem einzigen Fahrlehrer überwiegend zum Erwerb eines PKW-Führerscheins
(Fahrerlaubnisklasse B) erteilte Fahrschulunterricht umsatzsteuerpflichtig ist oder ob er als „von Privatlehrern erteilter
Schul- und Hochschulunterricht” nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerbefreit ist (Anschluss an ; Abgrenzung vom Urteil des ).
2. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der von einer privaten Fahrschule erteilte Fahrschulunterricht zum Erwerb eines
Führerscheins nicht nach § 4 Nr. 21 Buchst. a, b UStG steuerbefreit ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 8 Nr. 40 DStRE 2018 S. 26 Nr. 1 KSR direkt 2017 S. 12 Nr. 4 XAAAG-40004
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.02.2017 - 1 V 3464/16
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