Berücksichtigung der Aufwendungen für die Unterbringung eines Epilepsie- bzw. Anfallswarnhundes in einer Tierherberge
Leitsatz
1. Wird der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG in Anspruch genommen, ist die Steuerermäßigung für haushaltnahe
Dienstleistungen nach § 35a Abs. 5 S. 1 EStG ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen mit dem Behinderten-Pauschbetrag abgegolten
sind.
2. Aufwendungen für die Unterbringung eines Epilepsie- bzw. Anfallswarnhundes in einem „Tierhotel” sind nicht als haushaltsnahe
Dienstleistungen zu berücksichtigen.
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 11/2017 S. 772 DAAAG-39796
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.11.2016 - 2 K 2338/15
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