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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 2338/15

Gesetze: EStG § 35a, EStG § 33 Abs. 1, EStG § 35a Abs. 2, EStG § 5 S. 1, EStG § 33b Abs. 1

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Berücksichtigung der Aufwendungen für die Unterbringung eines Epilepsie- bzw. Anfallswarnhundes in einer Tierherberge

Leitsatz

1. Wird der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG in Anspruch genommen, ist die Steuerermäßigung für haushaltnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 5 S. 1 EStG ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen mit dem Behinderten-Pauschbetrag abgegolten sind.

2. Aufwendungen für die Unterbringung eines Epilepsie- bzw. Anfallswarnhundes in einem „Tierhotel” sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 11/2017 S. 772
DAAAG-39796

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.11.2016 - 2 K 2338/15

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