USt direkt digital Nr. 6 vom Seite 1

Dienstleistungen einer Gesell­schaft an ihre Gesellschafter

RAin Dipl.-Finw. Susanne Stillers | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit zwei Urteilen hat das FG Münster zur Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Dienstleistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL umsatzsteuerfrei sein können. Nach dieser Vorschrift sind Dienstleistungen, die Personenzusammenschlüsse an ihre Mitglieder zur Ausübung einer nicht steuerbaren oder steuerfreien Tätigkeit erbringen, steuerfrei, sofern dies nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Der 15. Senat des entschieden, dass IT-Dienstleistungen, die eine eG an Krankenkassen erbringt, umsatzsteuerfrei sind. In einem anderen Verfahren hat der 5. Senat des entschieden, dass Bürodienstleistungen, die eine GbR an selbständige Berufsbetreuer erbringt, umsatzsteuerpflichtig sind (siehe hierzu auch ).

Aktuell versuchen Betrüger wieder, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen. Sie geben sich per E-Mail als „Bundeszentralamt für Steuern“ aus und behaupten, die betroffenen Bürger hätten Anspruch auf eine Steuerrückerstattung. Um diese zu erhalten, müsse ein in der E-Mail verlinktes Formular ausgefüllt werden. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren. Steuererstattungen müssen nicht per E-Mail beantragt werden und Kontenverbindungen werden nie in dieser Form abgefragt (BZSt, Pressemitteilung vom 16.3.2017).

Die Arbeitshilfe „Mehrwertsteuersätze in den Mit­gliedstaaten der Europäischen Union (EU)“ wurde aktualisiert. Die Übersicht enthält nunmehr auch die Umsatzsteuersätze mit Stand .

Beste Grüße

Susanne Stillers

Fundstelle(n):
USt direkt digital 6 / 2017 Seite 1
NWB UAAAG-39666