Online-Nachricht - Dienstag, 07.03.2017

DBA | Schweiz: Konsultationsvereinbarung über Schiedsverfahren (BMF)

Das BMF hat zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des DBA Schweiz am eine Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren abgeschlossen (BMF, Schreiben vom 03.03.2017 - IV B 2 - S 1301-CHE/07/10026-10).

Die Konsultationsvereinbarung befasst sich mit folgenden Punkten:

  1. Allgemeines zur Einleitung von Verständigungsverfahren

  2. Zeitpunkt des Beginns eines Schiedsverfahrens

  3. Durchführung von Schiedsverfahren im Zusammenhang mit Anträgen auf Erteilung einer bilateralen Vorabzusage über Verrechnungspreise (APA)

  4. Gründe für Ausschluss oder Aufschub

  5. Ernennung der Mitglieder der Schiedsstelle und ihre Eignung

  6. Liste möglicher Vorsitzender

  7. Übermittlung von Informationen und Vertraulichkeit

  8. Verständigungsvorschlag

  9. Anforderung zusätzlicher Informationen durch die Schiedsstelle

  10. Organisatorisches

  11. Aufwendungen und Honorare

  12. Anzuwendende Rechtsgrundsätze

  13. Entscheidung der Schiedsstelle

  14. Versäumnis der Frist für die Übermittlung der Entscheidung der Schiedsstelle

  15. Vereinfachtes Schiedsverfahren

  16. Anwendbarkeit

Hinweis:

Der Volltext der Konsultationsvereinbarung ist auf der Homepage des BMF verfügbar. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Sc)

Fundstelle(n):
NWB OAAAG-39321