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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 7 K 2175/16 F EFG 2017 S. 571 Nr. 7

Gesetze: EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 2 Satz 2, EStG § 20 Abs. 4 Satz 1

Einkünfte aus Kapitalvermögen: Einziehung von Aktien im Rahmen einer Insolvenz

Leitsatz

  1. Der Wertverlust von Aktien durch eine Herabsetzung des Kapitals und deren nachfolgende Ausbuchung aus dem Depot im Rahmen einer Insolvenz ist nicht als Verlust aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen.

  2. Der Ausfall einer Kapitalforderung kann auch nach Einführung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 nicht mit deren Veräußerung gleichgesetzt werden (vgl. , BB 2015, 1639, nicht rechtskräftig, ).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 1319 Nr. 23
EFG 2017 S. 571 Nr. 7
KÖSDI 2017 S. 20270 Nr. 5
KÖSDI 2017 S. 20350 Nr. 7
BAAAG-39198

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 23.11.2016 - 7 K 2175/16 F

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