Online-Nachricht - Freitag, 03.03.2017

Gesetzgebung | Betriebsrente soll stärker genutzt werden (hib)

Mehr Menschen als bisher sollen künftig das Modell der Betriebsrente für die eigene Altersvorsorge nutzen. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (BT-Drucks. 18/11286).

Darin verweist sie darauf, dass insbesondere bei Beschäftigten in kleineren Unternehmen und mit niedrigem Einkommen die Betriebsrente sehr wenig verbreitet ist. Es seien deshalb „neue Wege“ nötig, um die betriebliche Altersversorgung zu stärken und damit auch ein höheres Versorgungsniveau der Beschäftigten durch kapitalgedeckte Zusatzrenten zu erreichen, schreibt die Regierung zur Begründung.

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes:

  • Künftig sollen Sozialpartner sogenannte reine Beitragszusagen vereinbaren, über Leistungen der durchführenden Einrichtungen entscheiden und rechtssicher Options- beziehungsweise Opting-Out-Systeme in den Betrieben einführen können. Dies erweitere die Möglichkeiten der Sozialpartner, über Tarifverträge betriebliche Versorgungssysteme zu gestalten, die gezielt auf die Bedürfnisse der Unternehmen und Beschäftigten zugeschnitten sind, so die Bundesregierung.

  • Außerdem werde ein Fördersystem für Geringverdiener geschaffen und die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente vereinfacht.

  • Auch würden im Sozialrecht „neue Anreize“ für den Auf- und Ausbau einer betrieblichen Altersversorgung gesetzt, heißt es im Entwurf.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 124 (Sc)

Fundstelle(n):
NWB HAAAG-39076