Online-Nachricht - Donnerstag, 02.03.2017

Europa | Lizenzboxen in der EU (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat sich zur Frage geäußert, in welchen EU-Ländern begünstigende Steuerregime für Lizenzboxen existieren. Ebenfalls hat sie sich dazu geäußert, in welchen Ländern hiergegen vorgegangen wird (entsprechend der in Deutschland geplanten Regelungen durch das "Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen").

Hierzu der Parlamentarische Staatssekretärs Dr. Michael Meister in seiner Antwort vom :

  • Die folgenden europäischen Mitgliedstaaten haben eine sog. Lizenzbox: Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Ungarn, Zypern.

  • Österreich hat zum in § 12 Ziffer 10 öKStG ein Abzugsverbot für Zins- und Lizenzzahlungen eingeführt.

  • Die österreichische Regelung sieht ein vollständiges Abzugsverbot vor, wenn die Vergütungen beim Empfänger nicht mindestens einer Körperschaftsteuer von 10 Prozent unterliegen. Sofern eine Besteuerung mit mindestens 10 Prozent erfolgt, wird der Betriebsausgabenabzug in voller Höhe zugelassen.

Quelle: BT-Drucks. 18/11220, Antwort auf die Frage 24 des Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE.) (il)

Fundstelle(n):
NWB JAAAG-38984