- das Urteil vom (T-220/13) aufzuheben, mit dem die Klage von Scuola Elementare Maria Montessori abgewiesen wurde, und folglich den Beschluss 2013/284/EU der Kommission für nichtig zu erklären, soweit damit festgestellt wird, dass die in Form der Befreiung von der ICI gewährte Beihilfe nicht zurückzufordern sei und die Maßnahmen betreffend die Befreiung von der IMU nicht in den Anwendungsbereich von Art. 107 Abs. l AEUV fielen;
- jedenfalls das Urteil in dem Umfang aufzuheben, in dem der Gerichtshof das Rechtsmittel für begründet hält und bereit ist, ihm stattzugeben;
- der Kommission die Kosten beider Rechtszüge aufzuerlegen.
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