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BFH 02.08.2016 VIII R 4/14, BBK 5/2017 S. 219

Steuerrecht | Vorschusszahlungen eines Verlags an Autoren

Vorschüsse eines Verlags an einen freiberuflich tätigen Autoren sind Betriebseinnahmen des Autoren, auch wenn die Vorschüsse mit den vom Autoren abgetretenen GEMA-Ausschüttungen zu verrechnen sind.

[i]Autorenverlag sah Vorschuss vorEin Verlag schloss im Jahr 1998 mit dem Kläger, der freiberuflicher Autor war, einen Autorenvertrag. Der Kläger musste danach 10 Werke pro Jahr abgeben sowie alle Rechte an diesen Werken übertragen. Der Verlag verpflichtete sich zur jährlichen Zahlung einer nicht verzinslichen und nicht rückzahlbaren Vorauszahlung von 30.000 DM. Die Vorauszahlung sollte allerdings mit den GEMA-Ausschüttungen für den Autoren S. 220verrechnet werden, die der Autor an den Verlag sicherheitshalber abgetreten hatte. Der Kläger behandelte den Vorschuss als gewinnneutrale Darlehensauszahlung, während ...

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