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Steuerklasse bei Geldschenkung des biologischen Vaters
Bei einer Geldschenkung des leiblichen (biologischen) Vaters an seine leibliche Tochter greift bei der Schenkungsteuer die günstige Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag von 400.000 € nach Ansicht des FG Hessen auch dann ein, wenn der biologische Vater nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist.