Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zweigniederlassung
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Die Zweigniederlassung ist ein steuerrechtlich bekannter Rechtsbegriff, der auch umsatzsteuerlich zu beachten ist. Die folgenden Hinweise geben einen kurzen Einblick in die Definition der Zweigniederlassung.
1. Rechtsgrundlagen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
2. Was ist eine Zweigniederlassung?
Im Umsatzsteuerrecht findet sich keine Definition für die Zweigniederlassung, obwohl das Gesetz den Begriff an folgenden Stellen nennt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Nr. | Tatbestand | Rechtsgrundlage | |
1. | Organschaft | Die Wirkungen der Organschaft sind auf Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen beschränkt. Hierzu zählen auch inländische Zweigniederlassungen. | |
2. | Ausfuhrlieferung | Eine inländische Zweigniederlassung oder in den in § 1 Abs. 3 UStG genannten Gebieten ist kein ausländischer Abnehmer. | |
3. | Aufbewahrung von Rechnungen | Die in § 14b UStG genannten Aufbewahrungspflichten für Rechnungen gelten auch für inländische Zweigniederlassungen. | |
4. | Unternehmerbescheinigung | Unternehmerbescheinigung für inländische Zweigniederlassung | |
5. | Aufzeichnungspflichten | Besondere Aufzeichnungspflichten für das Verbringen von Waren ins übrige Gemeinschaftsgebiet, wenn der Unternehmer dort keine Zweigniederlassung hat. | |
6. | Fiskalvertreter | Ein Fiskalvertreter kann nicht bestellt werden, wenn der Unternehmer im Inland eine Zweigniederlassung hat. |
Abb. 1: Übersicht zum Begriff der Zweigniederlassung im UStG
Die Definition der Zweigniederlassung ist aus dem Handelsrecht (§§ 13-13h HGB) abzuleiten:
Danach ist eine Zweigniederlassung ein von der Hauptniederlassung getrennter Unternehmensteil; sie ist auf Dauer angelegt und räumlich und organisatorisch von der Hauptniederlassung getrennt. Eine Zweigniederlassung stellt eine Zwischenform zwischen der Bildung eigenständiger Unternehmen und bloßer Abteilungen eines Unternehmens dar. Die Zweigniederlassung hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, handelt jedoch im Außenverhältnis selbständig und ist im Innenverhältnis gegenüber der Hauptniederlassung weisungsgebunden.
Merkmale einer Zweigniederlassung sind: