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Kein Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG bei nichtwirtschaftlicher Tätigkeit i. e. S. von mehr als 90 %
I. Nachfolgeentscheidung des BFH zum EuGH-Urteil in der Rechtssache Landkreis Potsdam Mittelmark
[i]Pfefferle/Renz, NWB 47/2016 S. 3527Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen für die Lieferung, die Einfuhr oder den innergemeinschaftlichen Erwerb eines Gegenstands, den der Unternehmer zu weniger als 10 % für sein Unternehmen nutzt. In der Rs. Potsdam-Mittelmark ( NWB DAAAF-82022) [i]EuGH, Urteil vom 15.9.2016 - Rs. C-400/15 Potsdam-Mittelmark NWB DAAAF-82022 hatte der EuGH auf Vorlage des , BStBl 2015 II S. 865) diese Vorschrift unionsrechtskonform ausgelegt. Pfefferle/Renz haben in ihrem Beitrag in ausführlich die Rechtsfrage und das o. g. EuGH-Urteil abgehandelt. Dieser Beitrag soll als Ergänzung dazu die Nachfolgeentscheidung des BFH zusammenfassen. Denn mit Urteil vom - XI R 15/13 NWB TAAAF-89555 hat der BFH dementsprechend entschieden, dass ein Unternehmer den Vorsteuerabzug unter Berufung auf das günstigere Unionsrecht dennoch geltend machen kann, [i]Nachfolgeentscheidung BFH, Urteil vom 16.11.2016 - XI R 15/13 NWB TAAAF-89555 wenn seine nichtunternehmerische Tätigkeit nicht in einer sog. unternehmensfremden (= privaten) Tätigkeit besteht, sondern in einer sog. nichtwirtschaf...