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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 13 | Lohnsteuer: Gute Nachricht für Polizeibeamten im Streifendienst und Kundendienstmonteure

Autobahn-Polizisten und Kundendienstmonteure haben nach zwei aktuellen Urteilen des BFH keine regelmäßige Arbeitsstätte im Revierkommissariat bzw. im Betrieb des Arbeitgebers. Das Einsatzgebiet stellt auch keine großräumige (regelmäßige) Arbeitsstätte dar. Die Urteile sind zum alten Recht bis 2013 vor dem Inkrafttreten der Reisekostenreform 2014 ergangen. Sie sind wohl auch für andere Berufsgruppen von Bedeutung, wie etwa für Rettungsassistenten und für Postzusteller.

Warum die beiden Urteile des Bundesfinanzhofs zur regelmäßigen Arbeitsstätte, die wir Ihnen jetzt vorstellen, nicht amtlich veröffentlicht worden sind, ist mir ein Rätsel. Vielleicht ja deshalb, weil sie altes Recht betreffen. Die zwei Entscheidungen des Lohnsteuersenats des BFH haben aber nicht nur eine erhebliche Breitenwirkung für eine Vielzahl von Polizeibeamten im Streifendienst und für Kundendienstmonteure. Sie sind wohl auch für andere Berufsgruppen von Bedeutung, wie etwa für Rettungsassistenten und für Postzusteller.

Die beiden Urteile des BFH sind zum alten Recht bis 2013 ergangen – vor dem Inkrafttreten der Reisekostenreform 2014. An dieser Stelle schon einmal der Hinweis, dass wir Sie später in de...

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