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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 26 | Umsatzsteuer: Rechnungskopien ausreichend für Vorsteuervergütung

Für einen Antrag auf Vorsteuervergütung reicht es aus, wenn nur eine Kopie einer Rechnung elektronisch übersandt wird. Nach einem erfreulichen Urteil des FG Köln macht es dabei keinen Unterschied, ob das Originaldokument verwendet wird, um es elektronisch an die Behörde zu übertragen oder ob das Originaldokument zuvor kopiert wird und nur die Kopie Ausgangspunkt der elektronischen Übertragung ist.

Auch zur Umsatzsteuer haben wir anhängige Verfahren für Sie ausgewählt.

Das Finanzgericht Köln musste jüngst über folgenden Fall entscheiden: Im EU-Ausland ansässige Unternehmen hatten Anträge auf Vorsteuervergütung gestellt und Rechnungen in elektronischer Form beigefügt, die den Aufdruck "Kopie" trugen. Das Finanzamt lehnte die Vorsteuervergütung ab, da die Rechnungen nicht im Original in elektronischer Form vorlagen. In der Praxis besteht das Problem darin, dass die vollständigen Anträge innerhalb der engen Fristen vorliegen müssen und nach Ablauf nicht erneut gestellt werden können.

Die Richter aus der Domstadt sind zu dem erfreulichen Ergebnis gekommen: Für einen Antrag auf Vorsteuervergütung reicht es aus, wenn nur eine Kopie einer Rechnung elektronisch übersandt wird. Es macht keinen ...

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