Markus Stier

Praxis-Leitfaden Lohn und Gehalt 2017

5. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77354-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64805-2

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Praxis-Leitfaden Lohn und Gehalt 2017 (5. Auflage)

VII. Aufbau der Lohnabrechnung

[i]Gesamtbrutto ./. steuerfreie Bezüge = SteuerbruttoArbeitnehmer erhalten im Rahmen ihrer Entgeltabrechnung verschiedene Bezüge. Diese werden zu einem Gesamtbrutto zusammengefasst. Das Gesamtbrutto abzüglich der steuerfreien Bezüge ergibt das Steuerbrutto. Das Steuerbrutto ist Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer. Die Grundlage dafür bilden die Lohnsteuerabzugsmerkmale (siehe ELStAM), die zusätzlich noch Freibeträge oder Hinzurechnungsbeträge beinhalten können.

Das Gesamtbrutto abzüglich der sozialversicherungsfreien Bezüge ergibt das Sozialversicherungsbrutto. Es unterteilt sich in den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung und in den Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Unterteilung ist notwendig, da beide Bereiche unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen zur Berechnung der Beiträge haben (siehe Kapitel II. Sozialversicherung).

Das Gesamtbrutto wird dann vermindert um die Steuerbeträge und die Beiträge in der Sozialversicherung. Nach Abzug der Beträge und Beiträge ergibt sich der Nettoverdienst des Arbeitnehmers. Dieser Nettoverdienst wird ggf. durch die Nettobezüge oder Nettoabzüge gekürzt.

Häufige Nettoabzüge sind z....