IWB Nr. 4 vom Seite 1

Lebenszeichen vom „ehrbaren Kaufmann“

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Der „ehrbare Kaufmann“ soll dem [i]Leitbild wird in den Corporate Governance Kodex aufgenommenüberarbeiteten Corporate Governance Kodex in der Präambel vorangestellt werden. Das sind wirklich mal gute Nachrichten. Dies erscheint sehr passend. Dem Hörensagen nach hat es jedoch nicht nur vereinzelten Widerspruch gegen eine so prominente Selbstverpflichtung im deutschen Kodex für gute Unternehmensführung gegeben. Angeblich werde dies ein Einfallstor für Klagen und Haftungsansprüche aller Art. Außerdem sei der Begriff schlicht zu unkonkret.

[i]Der „ehrbare Kaufmann“ hat eine lange GeschichteDas sehe ich nicht so. Die Bezeichnung „ehrbarer Kaufmann“ war über Jahrhunderte das Leitbild für Teilnehmer am Wirtschaftsleben, jedenfalls ab einer gewissen Größe ihres Geschäfts. Das galt schon für Kaufleute der Hanse und ihre Geschäftspartner in den norditalienischen Handelsstädten. Keineswegs nur historisch steht dieses Leitbild für ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein für das eigene Unternehmen, aber eben auch für die Gesellschaft insgesamt (früher enger: die Menschen der eigenen Stadt). Im klassischen Sinne wirtschaftet dieser Idealtyp des Unternehmers bereits nachhaltig, denn sein Handeln zielt auf den langfristigen Fortbestand der Geschäfte, der Märkte und mittelbar auch der Teilnehmer am Handel ab. Insofern war ein im engeren Sinne anständiges Geschäftsgebaren die Grundlage für weitere (noch bessere) Geschäfte – also immer auch für den eigenen Erfolg. Es wurde mit der Zeit zugleich die praktische Einlösung eines mit humanistischen Idealen aufgeladenen Unternehmertums. Jawohl, hier franzt der Begriff im 21. Jahrhundert etwas aus. Doch kann man sich immer noch auf einen engeren „klassischen“ Inhalt verständigen.

[i]Verantwortung ist immer Teil guter UnternehmensführungDas Bild vom „ehrbaren Kaufmann“ glänzt keineswegs nur historisch oder lokal begrenzt auf die Freie und Hansestadt Hamburg. Der ehrbare Kaufmann existiert im Wirtschaftsleben vielgestaltig – gerade in Familienunternehmen und im Mittelstand. Ob man es mit ihm zu tun hat, merkt jeder Geschäftspartner schnell...

Unbestreitbar birgt der Begriff im Kontext der Globalisierung und globaler Auswirkungen von unternehmerischem Handeln besondere Herausforderungen. Aber zusätzliche legale oder ethische Grauzonen bestehen dort nicht. Zielkonflikte gibt es auf jedem Level wirtschaftlicher Tätigkeit. Das ist also kein exklusives Unglück für börsennotierte Unternehmen und global player.

[i]Diese IWB blickt u. a. auf den Brexit vorausDiese Ausgabe der IWB nimmt wieder sehr unterschiedliche steuerliche Herausforderungen in den Blick. Zu den noch „frischen“ Themen gehören die deutsche Lizenzschranke (s. Heidecke/Holst ab ) und der Brexit (s. Altmann ab ). Branchenspezifisch bereits gängige Probleme sind die Hinzurechnungsbesteuerung bei Immobilieninvestments (s. Kraft/Mauch ab ) und typische Fragen bei Montagebetriebsstätten im Ausland (s. Anger ab ).

Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 4 / 2017 Seite 1
NWB ZAAAG-38046