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BFH 13.10.2016 IV R 21/13, NWB 8/2017 S. 555

Gewerbesteuer | Abgrenzung zwischen der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen Schiffsbetriebs von einer neuen werbenden Tätigkeit

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Verkauft eine Schiffsgesellschaft nach Aufgabe der Eigenbetriebsabsicht das (noch nicht fertiggebaute) Schiff, begründet sie nur dann einen Schiffsproduktionsbetrieb, wenn Gegenstand des Veräußerungsvertrags ein in wesentlicher Hinsicht anderes als das dem (ursprünglichen) Bauvertrag entsprechende Schiff ist. (2) Erfüllt eine Schiffsgesellschaft nach Aufgabe der Eigenbetriebsabsicht noch den bereits abgeschlossenen Bauvertrag und überträgt sie dem Erwerber (erst) das dem Bauvertrag entsprechend fertiggebaute Schiff, ist die Veräußerung des von der Werft abgelieferten Schiffs und der darauf entfallende Gewinn regelmäßig noch der (nicht gewerbesteuerbaren) Abwicklung des nicht begonnenen Schiffsbetr...

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