Online-Nachricht - Mittwoch, 15.02.2017

Körperschaftsteuer | Anlegerbesteuerung bei einem in US-Dollar geführten Aktienfonds (BFH)

Nimmt eine Kapitalgesellschaft, die Investmentanteile an einem in US-Dollar geführten Aktienfonds erworben hat, aufgrund einer ungünstigen Entwicklung des Währungswechselkurses eine Teilwertabschreibung auf die Investmentanteile in ihrer Steuerbilanz vor, so führt dies zu einer außerbilanziellen Hinzurechnung gemäß § 8 Abs. 3 InvStG i.V.m. § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG und damit zu einer steuerlichen Neutralisierung der Teilwertabschreibung (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Streitig ist, ob auf Basis des US-Dollars (USD) erzielte Investmentfonds-Aktiengewinne, die sich aufgrund von Währungsschwankungen als Aktienverluste erweisen, bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens zu berücksichtigen sind. Das FA erkannte die von der Klägerin in den Jahren 2006 bis 2008 vorgenommenen Teilwertabschreibungen in der Steuerbilanz an, vertrat jedoch die Auffassung, dass der Verlust außerbilanziell gemäß § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG über § 8 Abs. 3 InvStG a.F. in voller Höhe wieder hinzuzurechnen ist.

Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:

  • Die steuerbilanziellen Wirkungen der Teilwertabschreibung und des Veräußerungsverlusts sind weitgehend durch außerbilanzielle Hinzurechnungen zu neutralisieren.

  • Erwirbt eine Körperschaft direkt eine Beteiligung, z.B. an einer Aktiengesellschaft, führen wechselkursbedingte Wertveränderungen im Veräußerungsfall zu Steuerbilanzgewinnen oder -verlusten bzw. können im Bewertungsfall eine Teilwertabschreibung rechtfertigen (Korn, IStR 2007, 890).

  • Außerbilanzielle Kürzungen oder Hinzurechnungen gemäß § 8b Abs. 2 und Abs. 3 Satz 3 KStG sind dann die zwingende Folge.

  • Dass die realisierten Wertveränderungen wechselkursbedingt sind, rechtfertigt es nicht, sie vom Anwendungsbereich dieser Regelungen auszunehmen (Schänzle, IStR 2009, 514). Für eine isolierte steuerliche Behandlung wechselkursbedingter Wertveränderungen ist hier kein Raum.

  • Nichts anderes kann für eine Investition in Aktienfonds gelten: Auch hier ist zur Sicherstellung des vom Gesetz bezweckten Besteuerungsgleichlaufs mit der Direktanlage eine außerbilanzielle Hinzurechnung geboten, wenn der Anleger sich aufgrund der Währungsverluste für eine Teilwertabschreibung der Fondsanteile entscheidet (zum Wahlrecht des Steuerpflichtigen vgl. Helios/Gstädtner in Haisch/Helios, a.a.O., § 7 Rz 144).

Quelle: ; NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB QAAAG-37709