Arbeitshilfe Juni 2018

Im Jahr 2010 geleistete Schuldzinsen aus einer bereits im Jahr 2005 untergegangenen GmbH-Beteiligung als Werbungskosten abziehbar

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Steht das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 i.V.m. § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG dem Abzug von im Streitjahr 2010 geleisteten Schuldzinsen aus einer bereits im Jahr 2005 untergegangenen GmbH-Beteiligung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen entgegen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB OAAAG-37445