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IWB Nr. 3 vom Seite 107

Die neuen DBA mit Armenien und Turkmenistan

Darstellung der wesentlichen Änderungen

Christian Hensel

Nach dem [i]DBA Armenien unter NWB DokID NWB CAAAF-84617 und DBA Turkmenistan unter NWB DokID NWB AAAAF-83261 Zerfall der Sowjetunion war es auch aus praktischen Erwägungen angezeigt, bezüglich der entstandenen Nachfolgestaaten zunächst das DBA UdSSR vom weiterhin anzuwenden, um einen abkommenslosen Zustand zu vermeiden. Mit den Staaten wurden entsprechende Vereinbarungen getroffen, so auch mit Armenien und Turkmenistan. Für beide Staaten ist Deutschland nach Mitteilung des Auswärtigen Amtes der wichtigste Handelspartner innerhalb der EU. Wegen der weitgehenden Inhaltsgleiche erfolgt hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen. Nach dem Inkrafttreten der beiden hier vorgestellten DBA wird das DBA UdSSR nur noch für die Republik Moldau Geltung haben.

I. Anwendungszeitpunkt und Aufbau

[i]Anwendung voraussichtlich ab 1.1.2018Die neuen Abkommen wurden am (Armenien) und (Turkmenistan) unterzeichnet und werden frühestens ab dem anzuwenden sein. Mit Inkrafttreten der neuen DBA wird das DBA UdSSR von 1981 außer Kraft treten. Den OECD-Musterabkommen 2008 bzw. 2010 weitgehend folgend, regeln die Art. 1–5 den Geltungsbereich der Vertragswerke sowie die für die Anwendung der Abkommen wichtigen Definitionen. Die Art. 6–21, 22 weisen den Quellen- bzw. Belegenheitsstaaten Bes...

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