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BMF 05.01.2017 IV B 5 - S 1300/14/10007, IWB 3/2017 S. 84

BMF | Aufhebung des Schreibens zu § 50i Abs. 2 EStG

Das sein Schreiben vom zu § 50i Abs. 2 EStG aufgehoben. Die Neufassung des § 50i Abs. 2 EStG durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen vom (BGBl 2016 I S. 3000) ersetzt die Vorschrift rückwirkend. Damit kommt § 50i Abs. 2 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom für keinen Zeitraum eine Anwendbarkeit zu. Damit besteht seit dem kein Entstrickungsschutz (z. B. für unentgeltliche Anteilsübertragungen an im DBA-Ausland ansässige Personen). Rechtssicherheit besteht dagegen endgültig für Gesellschafter einer gewerblich geprägten oder infizi...

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