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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 3 K 588/16

Gesetze: EStG § 8 Abs. 3

Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG für eine nicht am freien Markt erhältliche Fahrkarte

Leitsatz

1. Fahrvergünstigungen, die die DB AG den ihr zugewiesenen Beamten bzw. den Ruhestandsbeamten des früheren Sondervermögens Deutsche Bundesbahn gewährt, sind grundsätzlich nach § 8 Abs. 3 EStG steuerbegünstigt.

2. Für die Frage, ob eine Dienstleistung im Sinne des § 8 Abs. 3 EStG vorliegt, die die Bahn nicht überwiegend an (frühere) Arbeitnehmer erbringt, ist auf die Beförderungsleistung und nicht auf die Fahrkarte abzustellen. Der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG ist daher auch für eine nicht am freien Markt erhältliche Fahrkarte für (frühere) Mitarbeiter und deren Angehörige zu gewähren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 6 Nr. 50
DStRE 2018 S. 341 Nr. 6
OAAAG-36499

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 01.12.2016 - 3 K 588/16

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