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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 1000/15

Gesetze: KStG § 8a Abs. 1

Reihenfolge der Anrechnung der Vergabe von Darlehen auf den save haven

Leitsatz

  1. Die Anrechnung von Darlehen i.S.d. § 8a Abs. 1 KStG auf den save haven erfolgt entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der Vergabe der Darlehen (Bestätigung des BStBl. I 1995,25, Rz. 71; entgegen: ., G., EFG 2015,327).

  2. Bei ausgelaufenem Recht ist die Revision auch dann nicht zuzulassen, wenn der BFH ein ab-weichendes Urteil bestätigt hat, diese Bestätigung jedoch aus einem anderen kumulativen Begründungsstrang des abweichenden Urteils erfolgt.

Fundstelle(n):
KAAAG-36496

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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 13.10.2016 - 4 K 1000/15

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