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BFH 31.08.2016 VI R 53/14, StuB 3/2017 S. 124

Einkommen-/Lohnsteuer | Tarifermäßigung gem. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG für mehrjährige Tätigkeit: Prämie für einen Verbesserungsvorschlag

(1) Die einem Arbeitnehmer gewährte Prämie für einen Verbesserungsvorschlag stellt keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit dar, wenn sie nicht nach dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers, sondern ausschließlich nach der Kostenersparnis des Arbeitgebers in einem bestimmten künftigen Zeitraum berechnet wird (Bestätigung des Senatsurteils vom - VI R 51/96 NWB WAAAA-95780, BStBl 1997 II S. 222). (2) Versorgungsleistungen aus einer Pensionszusage, die an die Stelle einer in einem vergangenen Jahr erdienten variablen Vergütung (Bonus) treten, sind keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit (Bezug: § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG).

Praxishinweise

Gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 EStG ist die auf alle im Veranlagungszeitraum bezogenen außerordentlichen Einkünfte entfallende Einkommensteuer abweichend vom Normaltarif nach den Sätzen 2 bis 4 des § 34 Abs. 1 EStG (Fünf...

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