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FG München Urteil v. - 15 K 2752/14

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b, AO § 162, FGO § 96 Abs. 1 S. 1

Höhe der Betriebsausgaben für angemietete Garage und Lager

Leitsatz

1. Aufwendungen für Räume innerhalb des privaten Wohnbereichs des Steuerpflichtigen, die nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers entsprechen, können unbeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar sein, wenn sie betrieblich genutzt werden und sich der betriebliche Charakter des Raums und dessen Nutzung anhand objektiver Kriterien feststellen lassen. Insoweit ist das „häusliche Arbeitszimmer” von Betriebstätten ähnlichen Räumen im Wohnbereich abzugrenzen, für die die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG nicht gilt.

2. Enthält der Mietvertrag über die Anmietung mehrerer Räume innerhalb eines Hauses keine Aufteilung der Miete auf die einzelnen Räume, ist die Aufteilung im Schätzungswege vorzunehmen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAG-35951

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 18.08.2016 - 15 K 2752/14

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