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NWB-EV Nr. 2 vom Seite 46

Vollmachten, Nachfolgeklauseln und letztwillige Verfügungen bei kleinen und mittelständischen Unternehmen

Was tun bei Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Unternehmers?

Dr. Luitpold Graf Wolffskeel v. Reichenberg

Was passiert, wenn der Chef ausfällt? Diese Frage sowie die Frage nach der Nachfolge im Todesfall wird häufig erst in fortgeschrittenem Lebensalter des Unternehmers gestellt bzw. diskutiert – dies gilt besonders häufig für kleine und mittelständische Unternehmen, die oft noch von einer bestimmenden Person sowie von familiären Strukturen geprägt sind. Dabei verbietet sich gerade bei diesen Themen eine vorschnelle Lösung, sind doch umfassende und komplexe rechtliche Erwägungen anzustellen. Es heißt also, frühzeitig zu handeln. Der nachfolgende Beitrag nimmt sich dieser Fragen an und behandelt hierbei sowohl den (eventuell nur vorübergehenden) Ausfall durch Geschäftsunfähigkeit bzw. Krankheit als auch den endgültigen Ausfall durch Tod des Unternehmers.

Kernaussagen
  • Zu einer umfassenden Vorsorge gehören, neben etwaigen Spezialvollmachten, wie z. B. einer Handlungsvollmacht bzw. einer Prokuraerteilung, zum einen eine Vorsorgevollmacht sowie eine Patientenverfügung für den Fall der Geschäftsunfähigkeit bzw. Krankheit und zum anderen ein Testament oder Erbvertrag für den Todesfall.

  • Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht geht über eine Spezialvollmacht f...

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Vollmachten, Nachfolgeklauseln und letztwillige Verfügungen bei kleinen und mittelständischen Unternehmen

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