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Umsatzsteuer | Vergütung für Meldungen an das klinische Krebsregister
Das BMF hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Meldevergütung nach § 65c Abs. 6 SGB V für Meldungen an das klinische Krebsregister Stellung genommen ( NWB SAAAF-87341).
Hintergrund: Der BFH hat festgestellt, dass sog. Tumormeldungen eines Arztes für ein epidemiologisches Krebsregister, die in der reinen Dokumentation erfolgter Behandlungen von Patienten bestehen, keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen sind ( NWB NAAAF-17855, Kurzinfo StuB 2016 S. 321 NWB CAAAF-71206).
Dementsprechend wird in Abschn. 4.14.1 Abs. 5 UStAE nach Nr. 6 folgende neue Nr. 6a eingefügt:
Meldungen eines Arztes, z. B. an das epidemiologische Krebsregister, die in der reinen Dokumentation erfolgter Behandlungen bestehen (vgl.