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BFH 10.02.2000 VI B 108/99
Einkommensteuer; | Referendariat als Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG)
Das Referendariat im Anschluss an die erste juristische Staatsprüfung gehört zur Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ().