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FG Niedersächsisches 25.10.1988 V 3/88

Umsatzsteuer; | Ermittlung des Jahresgesamtumsatzes (§ 19 Abs.4 UStG)

Bei der Ermittlung des Jahresgesamtumsatzes ist der Zeitraum maßgeblich, in dem der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit tatsächlich ausübt. Der Zeitraum wird nicht dadurch erweitert, daß noch bestehende Forderungen aus erbrachten Leistungen nach Beendigung der Tätigkeit vereinnahmt werden (Urt. des , rkr., EFG 1989, 85).

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