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Abgabenordnung; | Stundung von Vorauszahlungen (§ 222 AO)
Wie das FG Berlin im rkr. Urt. v. - VIII 145/87 (EFG 1989, 3) entschieden hat, ist das FA zur Gewährung der Stundung verpflichtet (Fall der sog. Reduzierung des Ermessens auf Null), wenn die Erhöhung der KSt-Vorauszahlung für das IV. Quartal deswegen eine von dem Stpfl. nicht zu vertretende Härte darstellt, weil dieser mit einem dem Veranlagungsbescheid vorgeschalteten Vorauszahlungsbescheid nicht rechnen mußte.