Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 11.11.1988 III R 305/84

Einkommensteuer; | Unterhaltsaufwendungen für Sohn im Gefängnis (§ 33a EStG)

Der Abzug von Aufwendungen für den Unterhalt des in einer Justizvollstreckungsanstalt einsitzenden Sohnes als außergewöhnliche Belastung ist nicht deshalb generell ausgeschlossen, weil dem Sohn Kost, Bekleidung und Unterkunft von der Haftanstalt gewährt werden ().

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen