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BFH 23.11.1988 I R 180/85
Körperschaftsteuer; | Stundungszinsen als abzugsfähige Betriebsausgaben (§§ 8, 10 KStG; § 4 EStG)
Stundungszinsen, die eine Kapitalgesellschaft wegen Stundung einer KSt-Schuld entrichten muß, führen zu abzugsfähigen BA (). - Auf Grund dieser Entscheidung gilt insoweit auch für die Vergangenheit bereits der Rechtszustand wie nach dem Steuerreformgesetz 1990.