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BFH 08.11.1988 VII R 78/85

Abgabenordnung; | Haftung für Mineralölsteuer wegen Steuerhehlerei (§§ 71, 191, 374 AO)

Hat der Haftungsschuldner Mineralöl, für das die MinöSt durch Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei verkürzt worden ist, einem steuerbegünstigten Zweck (z.B. dem Verheizen) zugeführt, so entspricht es zweckgerechtem Ermessen, diesen Umstand bei der Entscheidung über die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners auch der Höhe nach zu berücksichtigen. Außerdem erläutert der die subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung als Vortat einer Steuerhehlerei.

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