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BMF 07.12.2016 IV C 5 - S 2332/15/10001, BBK 2/2017 S. 56

Lohn und Gehalt | Zweifelsfragen bei Betriebsveranstaltungen

Das BMF hat verschiedene Zweifelsfragen der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft zur steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen beantwortet. Danach gilt:

  • Die Kosten der Betriebsveranstaltung sind durch die Zahl der teilnehmenden Arbeitnehmer und nicht [i]Erschienene Arbeitnehmer sind maßgeblich durch die Anzahl der angemeldeten Arbeitnehmer zu teilen. Erscheinen also weniger Arbeitnehmer als angemeldet, führt dies für die erschienenen Arbeitnehmer zu einem höheren geldwerten Vorteil, so dass der Freibetrag von 110 € gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG überschritten werden könnte. Zwingend ist die Auffassung des BMF nicht, wenn die erschienenen Arbeitnehmer das entsprechend umfangreichere Buffet gar nicht konsumieren können.

  • Die [i]Geschenke bis zu 60 €Kosten für Geschenke, die den Arbeitnehmern bei der Betriebsveranstaltung überreicht werden, gehe...

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