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BFH 08.09.2016 III R 62/11, BBK 2/2017 S. 56

Steuerrecht | Häuslicher Arbeitsraum mit offener Küche nicht absetzbar

Die Kosten für einen häuslichen Arbeitsraum im Wohnzimmer, der wie ein Büro ausgestattet, aber mit einer offenen Küche verbunden ist und nur über den privaten Flur betreten werden kann, sind steuerlich nicht absetzbar. Es handelt sich nicht um eine Betriebsstätte bzw. um einen betriebsstättenähnlichen Raum, für den die Abzugsbeschränkung [i]Kein betriebsstättenähnlicher Raumfür häusliche Arbeitszimmer nicht gelten würde. Dies würde nämlich voraussetzen, dass der Raum entweder nicht wie ein Büro eingerichtet ist, sondern z. B. als Notfallpraxis, Tonstudio oder Werkstatt ausgestattet ist, oder aber für den Publikumsverkehr gewidmet ist. Diese Widmung ist jedoch nicht möglich, wenn der Arbeitsraum nur über den zu den Privaträumen gehörenden Flur betreten werden kann.

Eine [i]Kein häusliches ArbeitszimmerAnerkennung als häusliches Arbeitszimmer und...

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