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FG Köln Urteil v. - 13 K 66/13 EFG 2017 S. 101 Nr. 2

Gesetze: AO § 331, AO § 333, StPO § 22 Nr 4, StPO § 74 Abs 1, GG Art 13 Abs 1, FGO § 100 Abs 1 Satz 4

Verfahren/Finanzgerichtsverfahren

Fortsetzungsfeststellungsklage, unmittelbarer Zwang

Leitsatz

1) Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes im Rahmen von Prüfungsmaßnahmen ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige beabsichtigt, sich auf ein Verbot der Verwertung aufgrund der Maßnahme getroffener Feststellungen zu berufen.

2) Die Teilnahme eines Steuerfahndungsprüfers als "Sachverständiger" an einer Hausdurchsuchung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ohne steuerstrafrechtlichen Bezug ist rechtswidrig, wenn dieser Prüfer bereits zuvor in der gleichen Sache wegen Steuerhinterziehung ermittelt hat.

3) Die Rechtswidrigkeit einer solchen Anwesenheit führt zur Rechtswidrigkeit der von diesem Bediensteten unter Ausnutzung des Zutritts zur Wohnung angeordneten Wegnahme von Unterlagen im Wege des unmittelbaren Zwangs.

Fundstelle(n):
AO-StB 2017 S. 104 Nr. 4
EFG 2017 S. 101 Nr. 2
SAAAF-90639

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FG Köln, Urteil v. 22.09.2016 - 13 K 66/13

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