1) Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes im Rahmen von Prüfungsmaßnahmen
ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige beabsichtigt, sich auf ein Verbot der Verwertung aufgrund der Maßnahme getroffener
Feststellungen zu berufen.
2) Die Teilnahme eines Steuerfahndungsprüfers als "Sachverständiger" an einer Hausdurchsuchung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens
ohne steuerstrafrechtlichen Bezug ist rechtswidrig, wenn dieser Prüfer bereits zuvor in der gleichen Sache wegen Steuerhinterziehung
ermittelt hat.
3) Die Rechtswidrigkeit einer solchen Anwesenheit führt zur Rechtswidrigkeit der von diesem Bediensteten unter Ausnutzung
des Zutritts zur Wohnung angeordneten Wegnahme von Unterlagen im Wege des unmittelbaren Zwangs.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AO-StB 2017 S. 104 Nr. 4 EFG 2017 S. 101 Nr. 2 SAAAF-90639
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