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IWB 1/2017 S. 6

Polen | Meldung beim Transport gefährlicher Güter

[i]Zusätzliche Anzeige-pflichten bei Ein- und Durchfuhr gefährlicher GüterEin Gesetzentwurf sieht vor, dass der Transport gewisser gefährlicher Güter innerhalb Polens künftig durch die Abgabe bestimmter Erklärungen und den Einsatz von GPS-Geräten überwacht werden soll. Sollte dieser Entwurf umgesetzt werden, würden die Folgen auch nicht in Polen ansässige Unternehmer betreffen. Ursprünglich sollte der Gesetzentwurf zum in Kraft treten, bei Redaktionsschluss war jedoch unsicher, ob dieser Zeitplan tatsächlich eingehalten werden konnte. Verstöße gegen die neuen Bestimmungen sollen mit Bußgeldern bis zu umgerechnet 5.000 € belegt werden können. Erfolgt eine Anpassung der Vereinbarungen über die Beförderung oder Versendung gefährlicher Güter im Sinne dieser Regelung, sollten Unternehmer die umsatzsteuerliche Rechtslage im Blick behalten. So kann d...

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