Arbeitshilfe Oktober 2017

Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen – Anwendung ?

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Ist der Gewinn des Klägers aus dem Forderungsverzicht eines seiner Gläubigerbanken als Sanierungsgewinn im Sinne der aufgehobenen Vorschrift des § 3 Nr. 66 EStG anzusehen und die darauf beruhende Steuer gemäß /03, BStBl I 2003, 240 zu erlassen?

Hinweis: Das Verfahren ruht gemäß Beschluss vom bis zur Veröffentlichung einer Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs im Verfahren GrS 1/15.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB FAAAF-89898