Arbeitshilfe Mai 2018

Rücklagenbildung bei Regiebetrieben gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst b EStG steuerlich möglich

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Ist die Rücklagenbildung nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG bei Regiebetrieben steuermindernd nur dann berücksichtigungsfähig, soweit die Zwecke des Betriebs gewerblicher Art ohne die Rücklagenbildung nicht erfüllt werden können?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB LAAAF-89896