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NWB direkt Nr. 2 vom Seite 40

Neue Berufszulassungsregelungen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter

Professor Dr. Marion A. R. Müller

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAF-89427 Mit erheblichem Erfüllungsaufwand sollen neue Verbraucherschutzregelungen die Qualität im Bereich der Vermittlung von Wohnimmobilien und Verwaltung von Wohnungseigentum erhöhen. Seit Juli 2015 läuft bereits das Gesetzgebungsverfahren für ein Gesetz zur Einführung von Berufszulassungsregelungen für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum. Herzstück der Gesetzesnovelle ist der geforderte Sachkundenachweis für beide Tätigkeiten. Inwieweit dadurch eine durchgängig qualitative Verbesserung des Beratungsniveaus eintreten wird, hängt vor allem davon ab, wie konkret die noch zu erlassende Rechtsverordnung die gesetzlichen Anforderungen formuliert und inwieweit Ausnahmeregelungen eine Umgehung der Vorschriften ermöglichen oder sie auf reinen Formalismus reduzieren.

Ausführlicher Beitrag s. .

Änderungen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter

[i]Sachkundeprüfung mit AusnahmeregelungenFür beide Berufe sehen die Änderungen des § 34c GewO vor, dass eine Sachkundeprüfung vor der IHK abzulegen ist und das erfolgreiche Bestehen der Prüfung zur Erteilung der Gewerbeerlaubnis nachgewiesen werden muss. Eine Befreiung von der Prüfungspflicht für einschlägige Berufsausb...

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