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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 2770/16

Gesetze: GG Art. 3; GG Art. 6; GG Art. 100

Leitsatz

Leitsatz:

1. Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, für Eltern wegen des Erziehungs- und Betreuungsaufwandes für Kinder (sog. generativer Beitrag) geringere Beiträge zur Sozialversicherung vorzusehen.

2. Der generative Beitrag ist für die gesetzliche Rentenversicherung auch nicht systemspezifisch.

Fundstelle(n):
TAAAF-89474

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.11.2016 - L 11 KR 2770/16

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