Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 1 vom Seite 4

Einbauküche als einheitliches Wirtschaftsgut

Aufwendungen für eine Einbauküche sind insgesamt im Wege der AfA über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren zu verteilen

Frank Schindler

Der im BFH für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuständige IX. Senat gibt die bisherige Rechtsprechung auf, wonach Spülen und – je nach örtlicher Verkehrsanschauung auch Herde – wesentliche Bestandteile eines Gebäudes waren und ihre Erneuerung deshalb sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand darstellte. Einbauküchen sind nunmehr als eigenständiges und einheitliches Wirtschaftsgut zu beurteilen und regelmäßig kein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes. Deshalb sind die gesamten Aufwendungen für eine solche Küche im Wege der AfA über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abzuschreiben.

Ausgangsfall

Der Kläger machte Aufwendungen für die Erneuerung von Einbauküchen in drei Vermietungsobjekten als sofort abziehbare Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. Die Küchen setzten sich jeweils aus Herd und Spüle, Arbeitsplatte mit Unterschränken, Kühlschrank und Dunstabzugshaube zusammen. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen für die Spülen und die Herde jeweils als sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand an, weil es sich um erneuerte unselbständige Gebäudebestandteile handle. Die Elektrogeräte wurden, soweit die Anschaffungskosten unter dem Wert von 410 € ne...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen