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BMF 06.12.2016 IV C 3 - S 2221/12/10008: 008, KSR 1/2017 S. 12

Sonderausgabenabzug bei Bonuszahlungen der Krankenkasse

Der (vgl. Intemann, KSR direkt 10/2016 S. 4) entschieden, dass Bonuszahlungen, die gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten für die von ihnen getragenen Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstatten, den Sonderausgabenabzug nicht mindern. Das BMF hat sich zur Anwendung des BFH-Urteils geäußert.

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