Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sonderausgabenabzug bei Bonuszahlungen der Krankenkasse
Der (vgl. Intemann, KSR direkt 10/2016 S. 4) entschieden, dass Bonuszahlungen, die gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten für die von ihnen getragenen Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstatten, den Sonderausgabenabzug nicht mindern. Das BMF hat sich zur Anwendung des BFH-Urteils geäußert.