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Betrieblich genutztes Gebäude auf Grundstück des Ehegatten
Der BFH hat entschieden, dass der Nichtunternehmer-Ehegatte sowohl zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer des auf seinen Miteigentumsanteil entfallenden Gebäudeteils wird, wenn der Unternehmer-Ehegatte mit eigenen Mitteln ein Gebäude auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück errichtet (, vgl. Schumann, KSR direkt 6/2016 S. 2). Dieser Gebäudeteil gehört zu seinem Privatvermögen. Das BMF hat zum Aufwand des Unternehmer-Ehegatten für die Errichtung von Betriebsgebäuden auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück Stellung genommen und das Urteil des BFH akzeptiert.