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FG Köln Urteil v. - 3 K 887/16 EFG 2017 S. 66 Nr. 1

Gesetze: GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1, EStG § 39 Abs 6 Satz 3

Einkommensteuer

Mehrfacher unterjähriger Wechsel der Steuerklasse

Leitsatz

Nach einem Wechsel der Steuerklassenkombination von IV/IV auf III/V ist ein erneuter Steuerklassenwechsel zur Kombination V/III innerhalb desselben Jahres zur Erlangung höheren Elterngeldes unzulässig. Eine Verletzung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG oder des Grundrechts nach Art. 6 Abs. 1 GG wird hierdurch nicht begründet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 8 Nr. 50
DStRE 2018 S. 349 Nr. 6
EFG 2017 S. 66 Nr. 1
EAAAF-89265

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FG Köln, Urteil v. 25.10.2016 - 3 K 887/16

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