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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 176/14 EFG 2017 S. 23 Nr. 1

Gesetze: EStG § 3 Nr. 40 Buchst. a, EStG § 3c Abs. 2

Teilabzugsverbot nach §3c Abs. 2 EStG a.F. – Einlagerückgewähr aus einer im BV gehaltenen Beteiligung

Leitsatz

  1. Zum Anwendungsbereich des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG.

  2. Bei steuerfreien Einnahmen soll kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden.

  3. Fallen keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen an, kommt eine teilweise Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 40 EStG nicht in Betracht. Dann tritt die nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG maßgebende Bedingung dafür, entsprechende Aufwendungen nur zu einem Teil zu berücksichtigen, nicht ein.

  4. Das Teilabzugsverbot gemäß § 3c Abs. 2 EStG a.F. findet keine Anwendung, wenn aus einer im BV gehaltenen Beteiligung nur Einlagen zurückgewährt werden.

  5. Die Rückgewähr von Einlagen führt nicht zu Einnahmen oder BV-Mehrungen i. S. von § 3 Nr. 40 Buchst. a EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 6 Nr. 37
DStRE 2017 S. 1409 Nr. 23
EFG 2017 S. 23 Nr. 1
UAAAF-89264

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 05.09.2016 - 2 K 176/14

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