Wirksamkeit einer vom FA im Insolvenzverfahren erklärten Aufrechnung gegen einen Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch bei unberechtigtem
Steuerausweis vor der Insolvenzeröffnung durch den Steuerpflichtigen und Rechnungsberichtigung nach der Insolvenzöffnung durch
den Insolvenzverwalter
Leitsatz
1. Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist es entscheidend, ob zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits alle
materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Daher kommt es für den aus einer Rechnungsberichtigung nach §
14c Abs. 1 S. 2 UStG i. V. m. § 17 Abs. 1 S. 1 UStG resultierenden Erstattungsanspruch in materiell-rechtlicher Hinsicht darauf
an, wann der unrichtige Steuerausweis in einer berichtigten Rechnung beseitigt wurde (Anschluss an ).
2. Hat die Insolvenzschuldnerin vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberechtigt Umsatzsteuer in Rechnungen ausgewiesen
und berichtigt der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens diese Rechnungen, so stellt der sich hieraus
ergebende Umsatzsteuererstattungsanspruch keinen vorinsolvenzlichen Anspruch dar, gegen den das FA zulässigerweise mit anderen
vorinsolvenzlichen Steuerforderungen gegen die Insolvenzschuldnerin aufrechnen dürfte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 354 Nr. 4 UStB 2017 S. 79 Nr. 3 WAAAF-89246
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FG des Saarlandes, Urteil v. 01.06.2016 - 2 K 1184/14
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