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FG des Saarlandes Urteil v. - 2 K 1184/14 EFG 2017 S. 354 Nr. 4

Gesetze: AO § 218 Abs. 2, AO § 226 Abs. 1, AO § 226 Abs. 4, AO § 37 Abs. 2 S. 1, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, InsO § 38, UStG § 14c Abs. 1 S. 1, UStG § 14c Abs. 1 S. 2, UStG § 14c Abs. 2, UStG § 17 Abs. 1 S. 1, BGB § 387 ff.

Wirksamkeit einer vom FA im Insolvenzverfahren erklärten Aufrechnung gegen einen Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch bei unberechtigtem Steuerausweis vor der Insolvenzeröffnung durch den Steuerpflichtigen und Rechnungsberichtigung nach der Insolvenzöffnung durch den Insolvenzverwalter

Leitsatz

1. Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist es entscheidend, ob zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits alle materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Daher kommt es für den aus einer Rechnungsberichtigung nach § 14c Abs. 1 S. 2 UStG i. V. m. § 17 Abs. 1 S. 1 UStG resultierenden Erstattungsanspruch in materiell-rechtlicher Hinsicht darauf an, wann der unrichtige Steuerausweis in einer berichtigten Rechnung beseitigt wurde (Anschluss an ).

2. Hat die Insolvenzschuldnerin vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberechtigt Umsatzsteuer in Rechnungen ausgewiesen und berichtigt der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens diese Rechnungen, so stellt der sich hieraus ergebende Umsatzsteuererstattungsanspruch keinen vorinsolvenzlichen Anspruch dar, gegen den das FA zulässigerweise mit anderen vorinsolvenzlichen Steuerforderungen gegen die Insolvenzschuldnerin aufrechnen dürfte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 354 Nr. 4
UStB 2017 S. 79 Nr. 3
WAAAF-89246

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FG des Saarlandes, Urteil v. 01.06.2016 - 2 K 1184/14

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