Online-Nachricht - Donnerstag, 22.12.2016

Umsatzsteuer | Vorsteueraufteilung aus Insolvenzverwalterrechnung (FG)

Bei der Aufteilung der Vorsteuer aus einer Insolvenzverwalterrechnung ist in einem ersten Schritt das Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Insolvenzverbindlichkeiten zu ermitteln. In einem zweiten Schritt ist bzgl. der unternehmerischen Verbindlichkeiten zu ermitteln, ob die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen oder steuerfreien Ausschlussumsätzen stehen (; rkr.).

Sachverhalt: In einer Rechnung aus dem Jahre 2013 rechnete die Klägerin in ihrer Eigenschaft als Insolvenzverwalterin über das Vermögen des Schuldners ab und machte die daraus resultierenden Vorsteuern geltend. Zur Begründung trug sie im Wesentlichen vor, dass der Vorsteuerabzug in dem Verhältnis zu gewähren sei, in welchem die unternehmerischen Verbindlichkeiten zu den privaten Verbindlichkeiten standen. Im Streitfall bestanden die zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen fast ausschließlich aus der unternehmerischen Sphäre.

Hierzu führte das FG Schleswig-Holstein weiter aus:

  • Nach der ersten Aufteilung „unternehmerisch/privat“ ist eine zweite Aufteilung vorzunehmen, weil der Vorsteuerausschluss nicht nur bei einem Zusammenhang der Eingangsleistung mit privaten Ausgangsleistungen, sondern auch bei einem Zusammenhang mit unternehmerischen steuerfreien, den Vorsteuerabzug ausschließenden Umsätzen gegeben ist.

  • Daher dienen die unternehmerischen Verbindlichkeiten dem Vorsteuerabzug nicht, soweit sie im Zusammenhang mit steuerfreien Lieferungen standen. Dies war zu einem großen Teil der Fall, weil der Kläger in seiner unternehmerischen Tätigkeit steuerfrei Grundstücke veräußert hatte.

Quelle: FG Schleswig-Holstein, Newsletter III/2016 vom (Sc)

Fundstelle(n):
NWB BAAAF-89172