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Finanzgericht Hamburg  v. - 1 K 171/16 EFG 2017 S. 145 Nr. 2

Gesetze: FGO § 79a Abs. 2 S. 2, FGO § 79a Abs. 4, FGO § 90a, FGO § 155 S. 1, HGB § 161 Abs. 2, HGB § 128, InsO § 93, ZPO § 307 S. 1, ZPO § 313b Abs. 1 S. 1

Rechtsweg für die Klage eines Insolvenzverwalters gegen einen persönlich haftenden Gesellschafter des Schuldners wegen Steuerschulden der Gesellschaft - Anerkenntnis-Gerichtsbescheid

Leitsatz

1. Nimmt ein Insolvenzverwalter einen persönlich haftenden Gesellschafter der in Insolvenz befindlichen Gesellschaft im Rahmen der Gesellschafterhaftung nach § 93 InsO wegen Steuerforderungen einer Finanzbehörde mittels einer Klage beim Finanzgericht in Anspruch und erkennt der Gesellschafter die Forderung durch eine prozessuale Erklärung an, so ist das Finanzgericht zu einer Entscheidung befugt.

2. In diesem Fall kann in entsprechender Anwendung der Vorschriften der ZPO über den Erlass eines Anerkenntnisurteils der Berichterstatter im vorbereitenden Verfahren ohne mündliche Verhandlung durch einen Anerkenntnis-Gerichtsbescheid entscheiden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 145 Nr. 2
PAAAF-88622

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg v. 13.10.2016 - 1 K 171/16

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