Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen bei Vorsteuerberichtigung aufgrund der Durchsetzung von
Anfechtungsansprüchen im Insolvenzverfahren
Leitsatz
1. Die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen bestimmt sich danach, ob der den Umsatzsteueranspruch
begründende Tatbestand nach den steuerrechtlichen Vorschriften bereits vor oder erst nach Insolvenzeröffnung vollständig verwirklicht
und damit abgeschlossen ist; nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt der Steuerentstehung nach § 13 UStG.
2. Liegen die Voraussetzungen für eine Berichtigung i. S. v. § 17 UStG vor, führt dies nicht zu einer rückwirkenden Änderung
der ursprünglichen Steuerfestsetzung. Auch der enge Zusammenhang zwischen der durch die Berichtigung ausgelösten und der ursprünglich
begründeten Steuerforderung führt nicht dazu, dass der Entstehenszeitpunkt der gem. § 17 UStG berichtigten Forderungen zurückverlagert
wird.
3. Welche Anforderungen an die Verwirklichung des Tatbestands des § 17 Abs. 2 UStG zu stellen sind, bestimmt sich nach dem
Steuerrecht und nicht nach dem Insolvenzrecht.
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